Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
I. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen 1plus Team Holger Perlick e.K. (nachfolgend 1plus Team oder Auftragnehmer) mit dem Vertragspartner (Kunde). Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wie hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
II. Art und Umfang der Leistungen
- Das 1plus Team bietet verschiedene Leistungen an. Im Wesentlichen handelt es sich um Gebäudereinigung, Glasreinigung , Winterdienst, Gartenarbeiten und Hausmeisterdienste. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich für alle Leistungen. Ausnahmeregelungen sind entsprechend hervorgehoben.
- Art und Umfang der auszuführenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches Bestandteil des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages ist. Sofern ein Leistungsverzeichnis ausnahmsweise nicht vorliegt, werden die Leistungen in branchenüblicher Art und Weise ausgeführt.
- Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich – ggfls. in einem Nachtrag – vereinbart werden.
- Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße werden gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks ermittelt. Falls der Kunde der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße zunächst als anerkannt. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von 1plus Team und Kunde gemeinsam neu festgestellten Maße für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
- Nach Beendigung von Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden schließt 1plus Team Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.
- Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Regelung kann 1plus Team auch bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (insbesondere Treppenhausreinigung, Gartenarbeiten, Hausmeisterdienste) nicht garantieren, dass diese stets an demselben Wochentag erfolgen. 1plus Team behält sich vor, aus logistischen oder betrieblichen Gründen die Termine zu verlegen. 1plus Team wird jedoch achtgeben, dass sowohl der vertragliche vereinbarte Rhythmus möglichst eingehalten wird und die Belange des Kunden berücksichtigt werden.
- Wir weisen darauf hin, dass in der letzten (bzw. vorletzten) Woche im Jahr Betriebsferien sind, daher findet keine Reinigung der Treppenhäuser und Büros in dieser Woche statt. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Büro wenden.
- Jeden 1. Dienstag im Monat findet eine interne Schulung im Büro statt. An diesem Tag sind wir telefonisch nicht zu erreichen. In dringenden Fällen können Sie sich an die Rufnr. 0173-2607080 wenden.
III. Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber 1plus Team sämtliche notwendigen Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände weiterzugeben, die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit des Objektes sicherzustellen sowie auf mögliche Gefahrenquellen aufmerksam zu machen.
- Der Kunde stellt1plus Team unentgeltlich Wasser und Strom für die Reinigungsarbeiten zur Verfügung. Im Bedarfsfall überlässt der Kunde 1plus Team geeignete Räumlichkeiten für die Unterbringung von Material und Geräten.
- Die Mitarbeiter des 1plus Team sind angewiesen, EDV-Komponenten (Bildschirme, Tastaturen, Arbeitsplatzrechner, Notebooks, Tablets etc.) aus Haftungsgründen nicht anzufassen. Die entsprechenden Flächen (z. B. auf einem Schreibtisch) können nur gereinigt werden, wenn und soweit die Flächen freigeräumt sind.
- Zweiräder, Kinderwagen, Blumentöpfe etc. werden ebenfalls aus Haftungsgründen nicht bewegt. Sollen die entsprechenden Flächen gereinigt werden, sind die genannten Gegenstände kundenseits zu entfernen.
IV. Mängel, Nachleistung, Nachreinigung
- 1plus Team wünscht sich Kundenzufriedenheit. Daher wird großer Wert darauf gelegt, dass die Leistungen seitens 1plus Team vertragsgemäß erbracht werden. Sollte das nicht der Fall sein, soll die Leistung grundsätzlich nachgeholt werden. Hierzu ist die Mitarbeit des Kunden – insbesondere die unverzügliche Meldung der Beanstandung – erforderlich.
- Die Leistungen des 1plus Team gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens bis 17.00 Uhr des auf den Tag der Leistung/Reinigung nachfolgenden Werktag begründete Einwendungen erhebt. Bei Einmal-Leistungen des 1plus Team (z. B. Baustellenreinigung, Sonderarbeiten) gilt eine verlängerte Frist bis 17.00 Uhr des auf den Tag der Leistung/Reinigung folgenden 3. Werktag. Zeit, Art, Ort und Umfang des Mangels sind hierbei in jedem Falle genau zu beschreiben.
- Werden vom Kunden bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigte Mängel beanstandet, so ist 1plus Team zur Nacherfüllung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Lehnt 1plus Team die Nacherfüllung ab, mindert sich die von dem Kunden zu leistende Vergütung entsprechend. Dies gilt auch dann, wenn die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist oder die Nacherfüllung nicht möglich ist.
- Für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde notwendige Informationen über Art und Beschaffenheit z. B. der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an 1plus Team weitergegeben hat, besteht keine Verpflichtung zur Nachleistung. Gleiches gilt, wenn der Kunde keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit z. B. der zu reinigenden Flächen trifft.
- Die Leistungen von 1plus Team sind – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Leistungsverzeichnis – grundsätzlich Dienstleistungen.
- 1plus Team weist darauf hin, dass insbesondere witterungsbedingt, aber auch bauartbedingt nicht immer alle Leistungen erbracht werden können. Grundsätzlich werden nicht erbrachte Leistungen nicht berechnet. Eine Ausnahme gilt für Außenanlagen. Da diese jahreszeitbedingt ohnehin eine unterschiedliche Pflegeintensität mit sich bringen, berechnet 1plus Team eine auf den Jahresdurchschnitt ausgelegte Pflegepauschale, die auch dann anfällt, wenn einzelne Leistungen in einzelnen Monaten nicht oder nur in einem geringen Umfang erbracht werden können.
- NUR FÜR WINTERDIENST: Der Winterdienst erfolgt entsprechend den jeweils gültigen, kommunalen Anforderungen, die grundsätzlich in der Gemeindesatzung geregelt sind. Danach kann es erforderlich sein, dass an demselben Tag mehrfach die Durchführung des Winterdienstes erforderlich ist. Die entsprechende Pauschale fällt in einer solchen Konstellation mehrfach an. Weiter ist es möglich, dass so früh (z. B. bis 06.00 Uhr geräumt werden muss, dass um 08.00 Uhr die geräumte Fläche wieder vollständig mit Schnee bedeckt ist. Sollte der Kunde bei entsprechender Wetterlage oder auch in jeder anderen Konstellation der Meinung sei, dass kein Winterdienst oder dieser unzureichend durchgeführt wurde, hat der Kunde dies unbedingt unverzüglich per e-mail oder telefonisch mitzuteilen.
- NICHT NUR, ABER INSBESONDERE FÜR GLASREINIGUNG: Die Durchführung von (Glas-)Reinigungsarbeiten ist nicht bei jeder Witterung sinnvoll. 1Plus Team behält sich vor, bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Glas-)Reinigungsarbeiten nicht oder nur teilweise (z. B. Innenreinigung) durchzuführen. Diese Arbeiten werden entsprechend anteilig berechnet. Eine Verpflichtung zur Nachreinigung besteht nicht; hierüber ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
V. Unpünktlichkeit und Verzug
- 1plus Team legt Wert auf Pünktlichkeit. Da die Mitarbeiter von 1plus Team in hohem Maße von den jeweiligen Verkehrsverhältnissen abhängig sind, ist jeder Mitarbeiter angewiesen, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn ein Termin nicht pünktlich eingehalten werden kann. Bleibt die Zeitdifferenz unterhalb einer Stunde und ist dies dem Kunden zumutbar, bleibt 1plus Team zur Durchführung der Leistung berechtigt. Andernfalls ist der Kunde berechtigt, diese abzulehnen.
- Ist es dem Kunden nicht möglich, einen Termin einzuhalten, hat der Kunde 1plus Team möglichst frühzeitig, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, unter 02102/703473 zu informieren. Erfolgt die Terminabsage gar nicht oder verspätet, ist 1plus Team berechtigt, einen Ausfallschadensersatzanspruch gemäß Absatz 4. geltend zu machen.
- Ist es dem Kunden nicht möglich einen Termin pünktlich einzuhalten, hat der Kunde auch dies möglichst frühzeitig unter 02102/703473 mitzuteilen. Kommt es gleichwohl zu Wartezeiten für den Mitarbeiter von 1plus Team, ist 1plus Team berechtigt, diese zu berechnen. Entsteht eine Wartezeit von mehr als 1 Stunde, ist 1plus Team berechtigt, das Erbringen der Leistung abzulehnen. In diesem Falle gelten die Regelungen gemäß Absatz 4.
- Kommt der Kunde mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug und kann aus diesem Grund die Leistung nicht erbracht werden, kann 1plus Team bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 1plus Team hat jedoch das Recht, die Höhe des Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Leistung 30 % hiervon – max. jedoch € 30 als Ausfallvergütung zu beanspruchen. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass 1plus Team durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
VI. Haftung
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet 1plus Team unbeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch für das schuldhafte Verhalten von Erfüllungsgehilfen von 1plus Team.
- Soweit die Haftung für fahrlässiges Verhalten beschränkt ist, gelten darüber hinaus Haftungshöchstgrenzen:
- Körper- und Gesundheitsschäden bis maximal € 1.000.000 (eine Million Euro)
- Sach- und Vermögensschäden bis maximal € 500.000 (Fünfhunderttausend Euro)
- für den Verlust von Schlüsseln bis maximal € 50.000 (Fünfzigtausend Euro)
- Der Kunde hat 1plus Team grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, den Schaden selbst fachgerecht zu beheben (z. B. Verschmutzung). Dies gilt nur dann nicht, wenn 1plus Team offensichtlich nicht zur eigenständigen Schadensbehebung in der Lage ist (z. B. Körperverletzung).
VII. Vertragslaufzeit
- Der Dienstleistungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- ACHTUNG!! Für sämtliche Dienstleistungsverträge, die Arbeiten im Außenbereich zum Inhalt haben, gilt eine abweichende Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Vertragsjahres.
- Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
VIII. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die in dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag niedergelegten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bei wiederkehrenden, gleichbleibenden Leistungen werden diese monatlich abgerechnet und sind jeweils am ersten Werktag des folgenden Monats fällig.
- Soweit Anfahrtpauschalen vereinbart sind, werden diese auch dann in der vereinbarten Höhe berechnet, wenn die Anfahrt in dem konkreten Einzelfall länger oder kürzer ist. Die Pauschale bildet einen mittleren Wert ab, der über die Laufzeit des Vertrages in aller Regel zu fairen Ergebnissen führt.
- Die Vergütung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
- Mahnungen werden dem Kunden mit € 3 erste Mahnstufe, € 5 zweite Mahnstufe und € 8 dritte Mahnstufe in Rechnung gestellt.
- Für die Erstellung einer Zweitschrift der Rechnung werden je Ausfertigung € 5 Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Neuerstellung einer Rechnung, wenn dies auf Veranlassung des Kunden und ohne Verschulden von 1plus Team erforderlich wird.
- Bei Rechnungsstellung per Post wird eine Aufwandspauschale in Höhe von Euro 1,10 zzgl. MwSt. für Briefzusendung erhoben.
IX. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstleistungsvertrages und 6 Monate nach dessen Beendigung es zu unterlassen, Mitarbeiter des 1 plus Team unmittelbar oder mittelbar abzuwerben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verpflichtung hat der Kunde an 1plus Team eine von diesem nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu bezahlen.
X. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand ist Ratingen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.